Im Ammerland können sich Menschen ab 70 Jahren, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen ab sofort drei Monate nach der ersten Booster-Impfung eine zweite Auffrischimpfung gegen das Coronavirus geben lassen
rr | Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen können frühestens sechs Monate nach der Drittimpfung die zweite Boosterung erhalten.
Termine können über das Landkreis-Impfportal www.ammerland.de/impfen gebucht werden. Kurzentschlossene können Impfangebote auch ohne Termin nutzen. In Ammerländer Alten- und Pflegeheime beginnen die Booster-Impfungen, also die vierte Impfung, ab nächster Woche. Die Vor-Ort-Termine werden direkt mit den Einrichtungen abgesprochen. „Damit folgen wir unmittelbar der angekündigten Empfehlung der Ständigen Impfkommission, Menschen ab 70 Jahre, Menschen in Pflegeeinrichtungen sowie Immunschwache ab fünf Jahren mit einer weiteren Impfung gegen das Coronavirus besser zu schützen“, betont Dr. Konstantin Kallusky, ärztlicher Leiter des Impfteams. Er empfiehlt Menschen mit Immunschwäche ausdrücklich, sich bezüglich der zweiten Booster-Impfung mit ihrer behandelnden Ärztin oder ihrem behandelnden Arzt zu beraten.
Mitzubringen sind zur Booster-Impfung der Personalausweis sowie die Dokumentation der bereits erfolgten Corona-Schutzimpfungen durch Impfpass oder Ersatzbescheinigung. Verimpft wird der mRNA-Impfstoff von Moderna oder Biontech, eine Wahlmöglichkeit besteht nicht.
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