Vom 7. bis zum 27. Januar findet im gesamten Landkreis wieder eine Ast- und Strauchwerkabfuhr statt. Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist darauf hin, dass einige Regeln zu beachten sind.
lü | Wer das Angebot nutzen möchte, muss die Äste und Sträucher am Abfuhrtag bis 6.30 Uhr im öffentlichen Bereich der jeweiligen Grundstücksgrenze ablegen. Das Abfuhrunternehmen betritt keine Privatgrundstücke. „Das Strauchwerk darf nur mit verrottbarem Bindematerial wie Bast, Jute- oder Sisalband gebündelt werden“, teilt der Leiter des Wirtschaftsbetriebs, Michael Hauschke, mit. Nicht gebündeltes Strauchwerk sowie Bündel mit Draht oder Kunststoffband werden nicht mitgenommen. Die Bündel dürfen nicht länger als 1,50 Meter sein, Tannenbäume bis 1,80 Meter können jedoch dazu gelegt werden. Bäume, die größer sind, müssen gekürzt werden. Die zu entsorgenden Stämme und Äste dürfen maximal einen Durchmesser von 15 Zentimetern haben, die Gesamtmenge darf drei Kubikmeter nicht übersteigen.
Strauchwerk von mindestens einer Armlänge kann unabhängig von den Abfuhrterminen das ganze Jahr über gebührenfrei auf der Deponie Mansie oder den Recyclinghöfen abgegeben werden.
Informationen zur Abfuhr und den Abholterminen gibt es online unter www.awb-ammerland.de.
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