Das Ordnungsamt des Landkreises Ammerland weist darauf hin, dass im Internet angebotene Corona-Selbsttest-Zertifikate nicht zulässig sind
rr | „Bürgerinnen und Bürgern rate ich explizit von solchen Testangeboten ab. Unternehmen und Veranstalter bitte ich, die Testnachweise mit der gebotenen Sorgfalt zu überprüfen. Wenn um acht Uhr in Hamburg ein solcher Online-Test gemacht wurde, ist es bis zu einem Friseurtermin im Ammerland um neun Uhr wohl kaum zu schaffen!“, so die Leiterin des Ordnungsamtes Kosima Leonhard.
Sie weist darauf hin, dass auch das Land Niedersachsen und das Bundesgesundheitsministerium Testnachweise, die auf bloßen videoüberwachten Selbsttestungen beruhen, ausschließen.
Bei Nutzung von Online-Corona-Testnachweisen droht sogar ein Bußgeld: Das Vortäuschen einer Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung oder zur Entgegennahme einer Dienstleistung oder zur Nutzung der genannten Räumlichkeiten ist bei der 2G-Plus-Regelung mit einem Bußgeld von 500 bis 600 Euro belegt. Auch dem Betreiber oder Veranstalter drohen je nach Betriebsgröße bei Einlass einer Person oder Dienstleistung gegenüber einer Person ohne entsprechenden Nachweis bei vorgeschriebener 2G-Plus-Regelung Bußgelder in Höhe von 4000 bis 20.000 Euro.
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