Grund ist der personelle Aufwand durch die neuen Corona-Regeln
rr | Der Betrieb des Rasteder Hallenbads muss ab Freitag, 3. Dezember, eingeschränkt werden. Das teilt die Gemeinde Rastede mit. Hintergrund ist der im Zusammenhang mit den aktuellen Corona-Bestimmungen verbundene personelle Aufwand.
Solange Warnstufe 2 gilt, hat das Bad dienstags, mittwochs und freitags von 16 bis 21 Uhr sowie samstags und sonntags von 7.45 bis 13 Uhr geöffnet. Das Frühschwimmen von 5.45 bis 8 Uhr ist nur noch dienstags und donnerstags möglich. Das Schul- und Vereinsschwimmen findet weiterhin im gewohnten Umfang statt.
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