Im Landkreis Ammerland entfällt ab Sonnabend, 29. Mai, die Pflicht, sich vor dem Besuch eines Geschäfts testen zu lassen
rr | Da im Landkreis Ammerland an fünf Werktagen in Folge die Inzidenz von 50 unterschritten wurde, wurde der Wegfall der Testpflicht für den Einzelhandel am 27. Mai durch Allgemeinverfügung festgestellt. Diese tritt morgen, am 29. Mai, in Kraft. „Damit kann ab Samstag wieder ohne vorherige Testung eingekauft werden“, bestätigt Landrat Jörg Bensberg.
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