Seit dem 11. Mai stellt das Gesundheitsamt des Landkreises Ammerland einen sogenannten Genesenen-Nachweis aus und übersendet diesen unaufgefordert an alle in Betracht kommenden Personen
rr | Aufgrund der Verordnung des Landes Niedersachsen vom 8. Mai 2021 sind zukünftig von einer Covid19-Infektion genesene Personen solchen Menschen gleichgestellt, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen, soweit die Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Zum Nachweis der überstandenen Erkrankung ist eine amtliche Bescheinigung erforderlich. Darauf weist der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Elmar Vogelsang, hin.
„Wir bitten Betroffene darum, von entsprechenden Nachfragen, etwa über die Corona-Hotline des Landkreises, abzusehen. Die Versendung der Bescheinigungen läuft derzeit auf Hochtouren und soll bis spätestens Anfang kommender Woche abgeschlossen sein,“ so Vogelsang.
Weitere aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf der Website unter www.ammerland.de/coronavirus bereitgestellt.
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