Die mit der aktuell geltenden Corona-Verordnung eingeführte Pflicht, in den geöffneten Bereichen des Handels eine „medizinische Maske“ zu tragen, betrifft auch die Wochenmärkte
rr | Anlass für die veränderte Regelung ist das mögliche Aufkommen besonders ansteckender Virus-Mutationen. Das Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung, wie es bisher üblich war, reicht demnach nicht mehr aus. Darauf weist die Gemeinde Rastede hin. Geeignet sind OP-Masken, aber auch Atemschutzmasken der Kategorie FFP2, N95 und KN95.
Nicht zulässig sind Masken mit einem Ausatemventil, da sie die ausgeatmete Luft nicht filtern und somit keinen Schutz für die Umstehenden bieten. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche: Bei Personen zwischen dem 6. und 15. Geburtstag reicht nach wie vor eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung, Kinder unter 6 Jahren sind generell von der Maskenpflicht ausgenommen.
Der Rasteder Wochenmarkt findet jeden Freitag von 7.30 bis 13 Uhr auf dem Marktplatz an der Ecke Kleibroker Straße / Oldenburger Straße statt.
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