Ab kommendem Montag, 25. Januar, ist das Betreten des Kreishauses sowie sämtlicher Landkreis-Einrichtungen nur noch mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz möglich
rr | Die Pflicht, OP-Masken sowie Masken der Standards KN95 oder FFP2 zu tragen, beginnt bereits auf den Parkplätzen. Ausgenommen von der Regel sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren.
„Nach dem aktuellen Bund-Länder-Beschluss gilt künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken. Generell empfehlen Bund und Länder dies auch bei engeren oder längeren Kontakten zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen. Deshalb haben wir uns zu dieser Maßnahme entschlossen. Da grundsätzlich überall dort Ansteckungen erfolgen können, wo sich Menschen nahe kommen, bitte ich noch einmal eindringlich darum, unnötige Kontakte möglichst zu vermeiden“, appellierte Landrat Jörg Bensberg an die Bürgerinnen und Bürger.
Nach wie vor können auch das Kreishaus und seine Außenstellen wegen der Corona-Pandemie nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Der Erstkontakt muss grundsätzlich telefonisch oder per E-Mail erfolgen. „Bitte nutzen Sie unsere Online-Dienste“, so der Landrat, der darauf hinwies, dass das Betreten des Kreishauses zur Abgabe von Unterlagen durch die Nutzung des Hausbriefkastens umgangen werden kann.
Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen werden auf dem Corona-Infoportal des Landkreises bereitgestellt.
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