Ab heute, 7. Mai, gibt die Gemeinde Rastede wieder Pflanzensamen kostenlos an interessierte Bürgerinnen und Bürger aus. Erhältlich sind die kleinen Tüten am Empfang im Rathaus an der Sophienstraße zu den Öffnungszeiten.
rr | „Damit möchten wir die Bürgerinnen und Bürger einladen, in ihren heimischen Gärten oder auf ihren Balkonen Lebensraum und Nahrungsquellen für Insekten zu schaffen“, sagt Rastedes Bürgermeister Lars Krause. Auf diese Weise werde ein kleiner aber wertvoller Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt geleistet.
Im Vergleich zur Premiere im vergangenen Jahr fiel die Wahl diesmal auf die Samenmischung „Mössinger Sommer“, die noch ein bisschen farbenfroher blühen soll. Der Inhalt einer Saatgut-Tüte reicht diesmal für drei statt nur einen Quadratmeter Fläche. Enthalten sind nach Herstellerangaben mehr als 35 Arten und Sorten beliebter Blumen, die nacheinander den gesamten Sommer über aufblühen. Die Aussaat sollte bis spätestens Mitte Juni erfolgen. Insgesamt stehen 1500 Saatgut-Tüten zur Verfügung.
Auch die Entstehung größerer Blumenwiesen auf privaten und gewerblichen Grundstücken möchte die Gemeinde Rastede wieder unterstützen. Nachdem es im vergangenen Jahr entsprechende Anfragen gegeben hatte, wurde die Aktion „Rastede blüht auf“ kurzerhand um eine Förderung von eigenständig angeschafftem Saatgut erweitert. „Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, erstattet die Gemeinde auch in diesem Jahr die Hälfte der Anschaffungskosten“, erläutert Gemeindesprecher Ralf Kobbe.
Interessierte können ab sofort und bis einschließlich 4. Juni per E-Mail an liegenschaften@rastede.de einen formlosen Antrag auf diese Förderung stellen. Wichtig ist dabei die Nennung von Standort und Größe der Fläche sowie Angaben zum Saatgut, das gekauft werden soll, erklärt Kobbe. „Wenn Art, Menge und Preis der Samen angemessen sind, geben wir im Rahmen der dafür vorgesehenen finanziellen Mittel unser Okay“, so der Gemeindesprecher. Anschließend können Interessierte das Saatgut besorgen und die Rechnung vorlegen, die Gemeinde erstattet dann 50 Prozent des dort ausgewiesenen Betrags. Im Idealfall sollten die Flächen über einen längeren Zeitraum zur Verfügung stehen und mehrjährige Blühmischungen verwendet werden.