Terminabsprache notwendig. Die Zulassungsstelle vergibt zurzeit nur Termine für Ammerländer Bürgerinnen und Bürger.
rr | Ab dem 11. Mai kehrt das Kreishaus zu seinen üblichen Öffnungszeiten zurück. Um einer Ausbereitung des Coronavirus auch weiterhin entgegenzuwirken, sind die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln – dazu zählen die Nutzung des Handdesinfektionsgeräts im Eingangsbereich und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung – sowie eine vorherige Terminabsprache notwendige Voraussetzungen.
Termine können wie gewohnt für montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und für freitags von 8 bis 12 Uhr vereinbart werden. Die Terminvereinbarung kann generell telefonisch und für die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle und das Amt für besondere soziale Leistungen (Wohngeld, Elterngeld, BAföG) zusätzlich über die Online-Terminbuchung vorgenommen werden. „Falls es möglich ist Anliegen per E-Mail oder Telefon zu klären, würden wir es nach wie vor begrüßen, wenn diese Möglichkeit auch weiterhin intensiv genutzt wird“, so Landrat Jörg Bensberg.
Begrenzte Termine in der Zulassungsstelle
Aufgrund des zurzeit eingeschränkten Dienstbetriebs in der Zulassungsstelle können Vorgänge aus auswärtigen Zulassungsbezirken bis auf weiteres nicht bearbeitet werden. „Dies gilt ausdrücklich auch für die ansonsten regional uneingeschränkt zulässige Abmeldung von Fahrzeugen. Die begrenzte Zahl von Terminen kann derzeit ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger aus dem Ammerland zur Verfügung gestellt werden“, so Ingrid Meiners, Leiterin des Straßenverkehrsamts.
Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf der Website unter www.ammerland.de/coronavirus bereitgestellt.
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