Landkreis informiert über Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona
rr | Abfälle, die im Zusammenhang mit einer COVID-19-Infektion in Privathaushalten anfallen, sind über die zum jeweiligen Haushalt gehörende Restmülltonne zu entsorgen. Allerdings dürfen diese Abfälle keinesfalls lose in die Tonnen gelangen, sondern müssen luftdicht verpackt oder zugeschnürt in Plastikbeuteln oder ähnlichen Behältnissen in die Restabfalltonne gegeben werden.
„Mit dieser Entsorgungsvorgabe des Landes Niedersachsen soll die weitere Ausbreitung des Coronavirus über kontaminierte Materialien und Hygieneartikel – beispielsweise Taschentücher oder Einweg-Papiertücher – verhindert werden“, erklärt der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebs, Michael Hauschke. „Das Coronavirus hat bislang noch keine Auswirkung auf die haushaltsnahe Abfallentsorgung für Privathaushalte sowie gewerbliche Rest- und Bioabfallerzeuger“, fügt Hauschke hinzu.
Taxis müssen nicht nachts fahren
Der Landkreis Ammerland entbindet Taxiunternehmen ab sofort und befristet bis zum 18. April von ihrer Betriebspflicht für Nachtfahrten. „Wegen der aktuellen Lage sind das öffentliche Leben und auch das Nachtleben stark eingeschränkt. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es für die Unternehmen deshalb unzumutbar, weiterhin Nachtfahrten anzubieten. Die Betriebspflicht von 6 bis 20 Uhr bleibt bestehen“, unterstreicht der Erste Kreisrat Thomas Kappelmann.
Kreistag abgesagt
Die für den 15. April terminierte Kreistagssitzung wurde abgesagt.
Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auf der Website unter www.ammerland.de/coronavirus bereitgestellt.
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