Erlass des Bundesbildungsministeriums sichert Studierende, Schülerinnen und Schüler ab
rr | Studierende, Schülerinnen und Schüler, die auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angewiesen sind, sollen keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn ihre Ausbildungsstätte wegen der COVID-19-Pandemie geschlossen oder der Semesterbeginn verschoben wird. Bundestagsabgeordneter Stephan Albani (CDU) sagt dazu: „Die zuständigen Landesbehörden sind durch einen Erlass des Bundesministeriums für Bildung und Forschung angewiesen worden, alle bereits bewilligten Leistungen nach dem BAföG weiter zu gewähren, wenn Schulen geschlossen werden oder wenn der Beginn des Sommersemesters 2020 verschoben wird. Die gleiche pragmatische Regelung wird auch bei der Förderung von Ausbildungen im Ausland angewandt, wenn dort Ausbildungsstätten geschlossen werden oder wenn die Ausbildung wegen Einreisebeschränkungen nicht rechtzeitig aufgenommen werden kann. Mit dieser schnellen und pragmatischen Regelung schaffen wir in der aktuellen Ausnahmesituation Planungssicherheit und stellen sicher, dass BAföG-Geförderte wegen der Corona-Pandemie keine Nachteile erleiden.“
Auch Studienanfänger, die zum Sommersemester 2020 erstmals BAföG beziehen, erhalten ihre Leistungen wie vorgesehen bereits ab dem Zeitpunkt, an dem die Vorlesungen jeweils regulär beginnen sollten. Viele Schulen und Hochschulen arbeiten mit Hochdruck daran, den Lehrbetrieb durch Online-Angebote so gut wie möglich sicherzustellen. Die Nutzung solcher alternativen Angebote als Ersatz für Präsenzveranstaltungen ist für BAföG-Geförderte in diesem Fall ebenso Fördervoraussetzung, wie es die Teilnahme am regulären Lehrbetrieb gewesen wäre.
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