Die Gemeinde Rastede stellt am Montag, 5. März, im Bauausschuss ihre Stellungnahme zum zweiten Bauabschnitt der A20 vor. Die Verwaltung kritisiert die geplante Trasse West 3, „da hier das Schutzgut Mensch deutlich benachteiligt wird“.
Von Britta Lübbers
Die Gemeinde Rastede hat sich auch in der Vergangenheit nicht grundsätzlich gegen den Bau der Autobahn 20 positioniert. Sie favorisiert aber nach wie vor die Trasse West 2, die aus Artenschutzgründen zu Gunsten der Trasse West 3 aufgegeben wurde. „Die Trasse West 3 entspricht nicht den Vorstellungen der Gemeinde Rastede. Die Trasse West 2 stellt weiterhin, auch in einer modifizierten Form, die beste Lösung dar“, heißt es in der Stellungnahme. Der derzeit geplante Trassenverlauf beeinträchtige „das Schutzgut Mensch“ und erfordere bessere Schutzmaßnahmen.
So reicht es aus Sicht der Gemeinde nicht aus, den Lärmschutz für Anwohner auf das gesetzliche Mindestmaß zu beschränken. Hier müsse deutlich nachgebessert werden.
Sollte die Trasse West 3 kommen, könnte sie aus Sicht der Verwaltung immerhin optimiert werden. Vorgesehen ist, dass die Trasse durch einen Bereich des Lehmdermoors führt, der als Vorsorgegebiet zur Erholung ausgewiesen ist. Alternativ schlägt die Rasteder Verwaltung vor, die Fahrbahn Richtung Norden zu verschwenken. Diese Straßenführung würde zudem eine geringere Zahl von Anliegern belasten.
Sorgen bereitet der Gemeinde auch der vorgesehene Bodenaustausch. „Der Bauuntergrund ist in den Planungsunterlagen als sehr problematisch eingestuft. Daher kann eine Grundwasserabsenkung nicht völlig ausgeschlossen werden“, heißt es in der Stellungnahme. Die Verwaltung befürchtet erhebliche Schäden für angrenzende Gebäude und Straßen und fordert konkrete Sicherheitsnachweise für die Bauten im Planbereich.
Auch weist die Verwaltung darauf hin, dass die Trasse West 3 die Löschbezirke der Freiwilligen Feuerwehren Hahn und Südbäke durchquert. Die nächste Anschlussstelle sei von diesen Wehren künftig nur mit hohem Zeitaufwand zu erreichen. Daher könne die Gemeinde dann „keine angemessene Hilfsfrist für Einsätze auf der A20 gewährleisten“.
Die meterhoch aufgeschütteten Dämme für den Autobahnbau werden in der Stellungnahme als „städtebaulich erheblich störende Bauwerke“ bezeichnet. „Diese wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ist auf ein absolutes Mindestmaß zu beschränken.“
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