Einstimmiges Votum im Kreisschulausschuss: Die Förderschule mit Schwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ (ESE) am Voßbarg in Rastede soll kommen
Von Britta Lübbers
Die Abstimmung gestern im Schulausschuss in Westerstede hat ein klares Zeichen gesetzt: Die Politik will, dass am Schulstandort Voßbarg in Rastede eine Förderschule mit dem Schwerpunkt ESE eingerichtet wird. Das Thema hatte wochenlang für Diskussionen gesorgt. Ende vergangenen Jahres hatte der Landkreis das vom Kreistag bereits auf den Weg gebrachte Verfahren beim Landesamt für Schulen und Bildung ruhen lassen. Die Nachricht hatte heftige Kritik ausgelöst. Schulelternräte wiesen darauf hin, dass immer mehr Kinder eine spezielle Unterstützung bei seelischen Problemen bräuchten. Eine frühzeitige Förderung sei entscheidend, um negative Folgen wie Schulversagen, soziale Isolation und psychische Belastungen zu verhindern.
Erheblich geänderter Sachverhalt
Die Landkreisverwaltung hatte in ihrer Vorlage zur Abstimmung noch einmal ausführlich dargelegt, warum sie eine erneute Prüfung für unerlässlich hält. Gründe seien u.a. ein prognostizierter Rückgang der Schülerzahlen mit ESE-Förderbedarf, die positive Entwicklung der Inklusion und die anwachsende Kreisverschuldung.
„Im Zuge der Bearbeitung und Begleitung des Antragsverfahrens durch die Kreisverwaltung sind Erkenntnisse zu Tage getreten, die einen erheblich geänderten Sachverhalt im Vergleich zu der seinerzeitigen Beschlussvorlage darstellen und eine erneute politische Bewertung aus Sicht der Kreisverwaltung zwingend erforderlich machen“, heißt es im Beschlussvorschlag auf Ruhenlassen des Verfahrens. Das aber lehnten die Ausschuss-Mitglieder einstimmig ab.
„Der Antrag auf Genehmigung der Förderschule ist bei der Landesschulbehörde jetzt wieder aktiv“, sagt Kreisverwaltungsdirektor Ralf Denker auf Nachfrage. Nun folge die operative Umsetzung in Kooperation mit der Schule und der Gemeinde – „vorbehaltlich der Genehmigung durch die Landesschulbehörde“, so Denker. Er sehe aber keine Hinweise, dass die nicht kommt.
Und wie bewertet die Verwaltung den Beschluss? „Am Ende steht die politische Entscheidung, die Verwaltung hat das umzusetzen“, betont Denker. Es sei aber richtig gewesen, das Thema aufgrund der geänderten Faktenlage noch einmal in die politische Beratung zu geben. „Dazu waren wir verpflichtet.“
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