Der Supermarkt Rewe möchte auf zwei Grundstücken an der Oldenburger Straße mit großen Plakatwänden Eigenwerbung machen. Der Bauausschuss hat gestern die Entscheidung für ein Jahr ausgesetzt. Zuerst soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Von Britta Lübbers
Mit insgesamt vier Werbetafeln mit einer Ansichtsfläche von 3,80 mal 2,60 Metern möchte der Rewe-Markt an der Oldenburger Straße Werbung für sich machen. Das sei grundsätzlich möglich, erklärte Tabea Kahne vom Fachbereich Bauleitplanung gestern im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bauen, wo der Antrag auf der Tagesordnung stand. Zugleich wies sie darauf hin, dass die Gemeinde „bisher stets bemüht war, den öffentlichen Verkehrsraum und die unmittelbar angrenzenden Grundstücksflächen möglichst frei von Werbeanlagen zu halten“. Auf diese Weise solle das Ortsbild geschont und Verkehrsteilnehmer nicht übermäßig abgelenkt werden.
Hier könnte es für Rewe problematisch werden. Denn die großen Stellwände sollen unmittelbar zwischen der Oldenburger Straße und dem Rewe-Parkplatz – im Übergang zum Nachbargrundstück sowie an der Zufahrt zur Feldbreite – stehen. Würden Verwaltung und Politik grünes Licht geben, wäre dies ein Novum für Rastede, sagte Tabea Kahne. Zugleich wies sie darauf hin, dass eine Ablehnung des Antrags „mindestens mit rechtlichen Unsicherheiten“ verbunden sei. Denn für die beiden betroffenen Grundstücke gibt es keinen Bebauungsplan. „Daher können wir nicht steuern, wo und wie die Anlagen aufgestellt werden“, erklärte Kahne. Dies soll sich jetzt ändern, und zwar mit einem neu aufzustellenden Bebauungsplan. Damit könne die Gemeinde zugleich die Zurückstellung des Baugesuchs gegenüber dem Landkreis beantragen, so dass für die Dauer eines Jahres keine abschließende Entscheidung getroffen werden müsse, erläuterte Kahne. Die Zeitspanne könne man nutzen, um neue Festsetzungen zu erarbeiten.
In der anschließenden Aussprache wurde schnell deutlich, dass die Politik großflächiger Eigenwerbung grundsätzlich ablehnend gegenübersteht. „Wir sehen keine Notwendigkeit für solche Anlagen“, konstatierte Horst Segebade (SPD). Es sei aber gut, mit dem Bebauungsplan konkrete Richtlinien zu definieren.
„Es ist an uns zu entscheiden, ob und wie Eigenwerbung realisiert wird“, meinte auch Hendrik Lehners (CDU). Rewe hatte dem Antrag eine Visualisierung beigefügt, die zeigt, wie die Werbetafeln auf dem Gelände wirken. „Das ist sehr intensiv und mit unseren Grundsätzen eigentlich nicht vereinbar“, befand Lehners.
Einstimmig votierte der Ausschuss für die Aufstellung des Bebauungsplans. Der bildet dann die Grundlage für die abschließende Entscheidung.
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