Der Landkreis Ammerland informiert: In den vergangenen Wochen gab es diverse Änderungen bei den Corona-Verordnungen
rr/lü | Und so häufen sich auch die Anfragen bei der Hotline des Gesundheitsamts, was das richtige Vorgehen bei einem positiven Selbst- oder Schnelltest betrifft. Das Gesundheitsamt weiß Rat.
Test positiv – was muss ich jetzt tun?
Nach wie vor sind positiv Getestete verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Zudem müssen sie einen PCR-Test zur Abklärung vornehmen.
Bei Symptomen – ist der Test für mich kostenlos und wo soll ich hingehen?
Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten zum Arzt gehen. Sie werden künftig durch die Hausärzte oder Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes getestet. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkassenkarte.
Wer erhält einen kostenlosen PCR-Test?
Ärztinnen und Ärzte können bei spezifischen Symptomen eine PCR-Testung veranlassen. Dies gilt unabhängig vom Vorliegen eines positiven Antigentests. Fällt ein Antigen-Schnelltest positiv aus, hat die getestete Person einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses.
Wo besteht noch die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises?
In Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen sowie in Justizvollzugsanstalten und ähnlichen Einrichtungen muss ein negativer Testnachweis vorgezeigt werden. Dies gilt auch für Geimpfte oder Genesene.
Alle Informationen finden sich auch auf www.ammerland.de/coronavirus sowie auf www.niedersachsen.de.
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