Seit Sonntag gilt in Niedersachsen die neue Corona-Verordnung, auf die sich Bund und Länder verständigt haben. Für den Einzelhandel bedeutet dies, dass nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu den Geschäften haben. Einige Branchen sind aber weiterhin ausgenommen.
lü | Die Einhaltung der 2G-Regel wird in den Geschäften kontrolliert. Ausgenommen sind Wochenmärkte und Weihnachtsbaumverkaufsstellen unter freiem Himmel sowie Betriebe und Einrichtungen des Einzelhandels mit Waren für die Grundversorgung. Das gilt z.B. auch für Drogerien, Reformhäuser, Blumenläden, Buchhandlungen- und Geschäfte mit Tiernahrung. Sie können weiterhin ohne Impfnachweis aufgesucht werden.
Immer wieder gibt es Irritationen, was das Tragen von FFP2-Masken betrifft: Sie sind nicht zwingend für einen Einkauf vorgeschrieben. Allerdings können Geschäfte intern entscheiden, dass Kundinnen und Kunden nur mit einer solchen Maske Zutritt erhalten. Grundsätzlich gilt beim Einkaufen, dass eine medizinische Maske Pflicht ist.
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