Für das Rasteder Hallenbad und die Sportstätten der Gemeinde Rastede gilt ab dem morgigen Mittwoch die 2G-plus-Regel
rr | Aufgrund des Inkrafttretens der landesweiten Corona-Warnstufe 2 werden die verschärften Regelungen auch in den Sportstätten der Gemeinde Rastede wirksam. Im Hallenbad sowie in den Sporthallen gilt ab morgen, 1. Dezember, die 2G-plus-Regel gelten. „2G-plus bedeutet, dass weiterhin nur geimpfte und genesene Personen Zutritt erhalten, allerdings müssen diese dann zusätzlich mit einem PoC-Test (Gültigkeit 24 Stunden) oder PCR-Test (Gültigkeit 48 Stunden) getestet sein“, sagt Henrike Hillmer vom zuständigen Fachbereich. Diese Regelung gilt für Personen ab 18 Jahren. Kinder- und Jugendliche sind davon ausgenommen. Das Testergebnis muss mit Betreten der Sportstätte nachgewiesen werden. Ein Testen vor Ort in den Sportstätten ist nicht erlaubt. Im Außenbereich und somit auf Sportplätzen ist ab dem 1. Dezember die 2G-Regel einzuhalten. Die Kontrollpflicht haben die Sporthallen und auf den Sportplätzen die Vereine.
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