Ab morgen, 1. Dezember, gelten verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen im Landkreis Ammerland
rr | Auf Grundlage der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung hat der Landkreis Ammerland per Allgemeinverfügung die Warnstufe 2 für das Kreisgebiet festgestellt. Deshalb gilt für viele Bereiche ab Mittwoch die Anwendung der 2G-Plus-Regel: Der Zutritt ist nur für Geimpfte und Genesene möglich, die zudem einen tagesaktuellen negativen Corona-Test nachweisen müssen. Als Testnachweis gilt ein maximal 24 Stunden alter PoC-Antigen-Schnelltest aus dem Testzentrum oder Selbsttest unter Aufsicht bzw. ein 48 Stunden alter PCR-Test. Die Test- und Nachweispflicht gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
2G-Plus gilt ab Mittwoch unter anderem bei:
- Zusammenkünften im Innenbereich und Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen
- in der Innengastronomie, in Hotels und Pensionen
- bei körpernahen Dienstleistungen wie beispielsweise Friseurbesuchen
- in Sportanlagen in geschlossenen Räumen
- Kinos, Theater, Kultureinrichtungen, Zoos sowie in Clubs und Diskotheken im Innenbereich.
Außerdem ist das Tragen von FFP2-Masken in den genannten Bereichen ab Mittwoch Pflicht, nach wie vor gilt in den Innenräumen ein Abstand von 1,5 Meter.
Zudem muss im Außenbereich die 2G-Regel angewendet werden. Auf den Weihnachtsmärkten gilt – auch im Außenbereich – ab Mittwoch 2G-Plus.
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