Herbstmarkt in Rastede am 16. und 17. Oktober mit verkaufsoffenem Sonntag. Für Gäste, die auf dem Herbstmarkt Bewirtungsleistungen und Fahrgeschäfte in Anspruch nehmen wollen, gilt die 3G-Regel.
rr | Nach einem kleineren Herbstshoppen im Jahr 2020 findet nun am Samstag, 16. Oktober, und Sonntag, 17. Oktober, jeweils von 12 bis 18 Uhr auf dem Kögel-Willms-Platz wieder der „Rasteder Herbstmarkt“ mit einem buntgemischten Programm für Jung und Alt statt. Am Sonntag laden zusätzlich die Geschäfte im Ortskern von Rastede zu einem verkaufsoffenen Sonntag von 13 bis 18 Uhr ein.
Das Marktangebot ist vielfältig. So können die Besucherinnen und Besucher sich auf viele Leckereien freuen, wie Bratwurst, Pommes, Berliner und gebrannte Mandeln bis hin zu Kartoffelpuffern, Crêpes und Eis. Parallel dazu gibt es für die kommende Jahreszeit Socken, Stulpen, Mützen und Lederwaren aber auch vielfältige herbstliche Deko, Pflanzen und natürlich Kürbisse. Honig und Wildspezialitäten und diverse Getränkeangebote runden das Programm ab.
Aber auch für die kleineren Gäste ist gesorgt. Neben Ballwerfen und Bungee-Springen wartet ein Kinderkarussell auf die jüngsten Gäste. Ein Höhepunkt wird am Sonntag von 14 bis 14.30 Uhr der Auftritt der OMS Brassband sein. Ebenfalls im herbstlichen Ambiente kann dann am Sonntag von 13 bis 18 Uhr in den Rasteder Geschäften nach Herzenslust geshoppt werden. Die Geschäftsleute heißen mit kleineren Aktionen ihr Publikum gerne willkommen.
Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, auf die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zu achten. Der Zutritt zum Herbstmarkt erfolgt über zwei Eingänge. Der erste Einlass befindet sich Ecke Eichendorffstraße / Oldenburger Straße und der zweite Eingang ist an der Kögel-Willms-Straße. Laut der neuesten Niedersächsischen Corona-Verordnung (siehe §11b Abs. 5 S1) gilt auf dem Herbstmarkt für Gäste, die Bewirtungsleistungen (Essen, Trinken)und Leistungen von Fahrgeschäften in Anspruch nehmen wollen die 3G-Regel (Geimpfte, Genesene und Getestete). Dies wird an den Eingängen kontrolliert. Mitarbeiter der Rasteder Residenzort GmbH werden an den beiden Eingängen an die Besucher, die Bewirtungsleistungen bzw. Leistungen von Fahrgeschäften in Anspruch nehmen möchten Bändchen verteilen. „Besucher ohne Bändchen können sich auf dem Gelände zwar aufhalten und von Stand zu Stand laufen, allerdings keine der o.g. Leistungen in Anspruch nehmen“, betont Boris Siseta von der Residenzort GmbH.
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