Auch das Betreten des Rasteder Rathauses ist ab sofort nur noch mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz möglich
rr | Die Pflicht, einen entsprechenden Schutz zu tragen, beginnt bereits auf den Parkplätzen. Ausgenommen davon sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren.
Nach dem aktuellen Bund-Länder-Beschluss gilt künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (OP-Masken sowie Masken der Standards KN95 oder FFP2). Generell empfehlen Bund und Länder das Tragen medizinischer Masken auch bei engeren oder längeren Kontakten zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen. „Deshalb haben auch wir uns entschlossen, das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Rathaus verpflichtend einzuführen“, erklärt die zuständige Fachbereichsleiterin Mareike Vogt.
Nach wie vor kann das Rathaus wegen der Corona-Pandemie nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Der Erstkontakt muss grundsätzlich telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Da überall dort Ansteckungen erfolgen können, wo sich Menschen nahe kommen, bittet die Gemeinde Rastede die Bürgerinnen und Bürger noch einmal eindringlich darum, unnötige persönliche Kontakte möglichst zu vermeiden.
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