Die Gemeinde Rastede erhält rund 102.000 Euro aus dem Sofortprogramm zur Anschaffung von mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler. Auch die Ausstattung der Schulen für den Online-Unterricht soll mit der Soforthilfe verbessert werden.
Von Britta Lübbers
Im April hatte der Koalitionsausschuss ein 500-Millionen-Euro-Programm beschlossen, das für jene Schülerinnen und Schüler gedacht ist, die selbst nicht über ein mobiles Endgerät verfügen und auch zu Hause keinen Zugriff darauf haben. Mit dem Geld wollen Bund und Länder die Chancengleichheit in der Bildung fördern. Das Akutprogramm wurde während des Lockdowns im Frühjahr aufgelegt, als kein regulärer Schulbetrieb möglich war und digitales Lernen einen hohen Stellenwert bekam. Während dieser Zeit wurde einmal mehr deutlich, dass Schülerinnen und Schüler aus finanziell schwächer gestellten Haushalten und aus sogenannten bildungsfernen Familien einen oft schlechteren oder auch gar keinen Zugang zum Online-Lehrangebot haben. Mit dem Geld aus dem Sofortprogramm sollen Laptops, Notebooks und Tablets, aber ausdrücklich keine Smartphones angeschafft werden. Auch will die Politik mit der Finanzspritze die Ausstattung der Schulen für professionellen Online-Unterricht verbessern.
Gemeinsam mit den Ländern, die sich mit zehn Prozent an der Finanzierung beteiligen, legte der Bund im Mai die Umsetzung fest. Das Sofortprogramm ist eine Ergänzung zum Digitalpakt Schule. Die Finanzmittel wurden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt (der Königsteiner Schlüssel bestimmt, wie die Bundesländer an gemeinsamen Finanzierungen mitwirken. Ihr jeweiliger Anteil richtet sich zu zwei Dritteln nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl). Niedersachsen erhält rund 47 Millionen Euro für die Schüler-Ausstattung und beteiligt sich mit 4,7 Millionen Euro am Programm. Insgesamt steht damit in Niedersachsen ein Volumen von 52 Millionen Euro zu Verfügung. Das Ammerland wurde mit 517.670 Millionen Euro bedacht, die Gemeinde Rastede als Schulträger bekommt 102.445 Euro.
Förderfähig sind Anschaffungen, die frühesten mit Beginn der Schulschließungen am 16. März und spätestens bis zum 31. Dezember durchgeführt werden. Die Mittel sollen bis Ende des Jahres ausgegeben sein.
Diesen Artikel drucken