Das Land Niedersachsen hat ein neues Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturvereine gestartet. Vereine und Institutionen in Rastede können Anträge bei der Oldenburgischen Landschaft stellen.
rr | Darauf weist der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler hin. Der Minister für Wissenschaft und Kultur ruft zur Antragstellung auf.
Das Programm soll wirtschaftliche Folgen wie Stornokosten oder Einnahmeausfälle und die dadurch entstehenden Zahlungsverpflichtungen unter anderem für Mieten oder Betriebskosten abmildern. Zugleich sieht Thümler im Programm „ein „Signal an die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die das Rückgrat des kulturellen Lebens in Rastede und in Niedersachsen bilden“.
Mit insgesamt sechs Millionen Euro ist die Förderung ausgestattet. Davon werden zwei Millionen Euro den Trägern der regionalen Kulturförderung zur Weiterleitung zur Verfügung gestellt. Anträge bis zu einer Höhe von 8000 Euro können von Vereinen und Einrichtungen aus Rastede bei der Oldenburgischen Landschaft gestellt werden. Der Oldenburgischen Landschaft stehen rund 254.000 Euro zur Verfügung. „Das bedeutet kurze Wege“, so Björn Thümler. Bei Beträgen von mehr als 8000 Euro ist das Ministerium direkt zuständig.
Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in Trägerschaft des Bundes, des Landes oder der Kommunen. Das gilt ebenfalls für Einrichtungen, die vom Land institutionell oder vertraglich gefördert werden. Eine Antragstellung ist bis zum 15. Juli möglich.
Weitere Informationen: www.mwk.niedersachsen.de oder www.oldenburgische-landschaft.de.
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