IHK stellt ein Konzept für „Azubi-Sharing“ vor
rr | Zahlreiche, vor allem kleine und mittelständische Betriebe, sind derzeit gezwungen, ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit zu entlassen oder müssen ihren Betrieb vorübergehend schließen. Dadurch können sie ihre Auszubildenden nicht mehr praxisgerecht ausbilden. Andererseits gibt es Unternehmen, die vielleicht Unterstützung benötigen.
Die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK) schlägt in diesem Fall Azubi-Sharing vor und bietet den betroffenen Unternehmen Unterstützung an. Das IHK-Konzept: Ein Betrieb gibt seinen Auszubildenden vorübergehend an einen anderen Ausbildungsbetrieb ab.
„So können die Azubis ihre Berufsausbildung in der Zwischenzeit weiterführen und zugleich neue Erfahrungen und Qualifikationen sammeln. Die Unternehmen unterstützen sich durch diese Art von Verbundausbildung gegenseitig“, beschreibt Stefan Bünting, Leiter der Bereichs Bildung bei der IHK, die Vorteile des Modells. „Der abgebende Betrieb wird auch bei der Ausbildungsvergütung des Azubis entlastet, der übernehmende Betrieb erhält personelle Unterstützung. Und nach seiner vorübergehenden ‚Ausleihe‘ kehrt der Auszubildende in seinen eigenen Ausbildungsbetrieb zurück.“
Die IHK unterstützt interessierte Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern, bei der Vertragsgestaltung sowie bei der Klärung von Fragen während des Ausbildungsverlaufs.
Weitere Informationen: www.ihk-oldenburg.de/azubisharing