Wer von einem Auslandsaufenthalt in das Ammerland zurückkehrt, ist wegen der Corona-Pandemie verpflichtet, sich umgehend beim Gesundheitsamt des Landkreises Ammerland zu melden
rr | „Die Meldung muss unabhängig davon erfolgen, ob Symptome vorliegen oder nicht. Das Gesundheitsamt berät dann, inwieweit eine 14-tägige Quarantäne notwendig ist“, so Elmar Vogelsang, Leiter des Gesundheitsamts.
Hintergrund ist die Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die vom zuständigen Sozialministerium noch einmal präzisiert worden ist. Danach sind alle Personen, die aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen, verpflichtet, sich unverzüglich für 14 Tage in Quarantäne zu begeben. In der präzisierten Verordnung findet sich außerdem eine Regelung unter anderem für medizinisches Personal. Demnach müssen sich Beschäftige im Gesundheitswesen und im Pflegebereich nicht in Quarantäne begeben, wenn sie symptomfrei sind.
Das Bürgertelefon ist unter der Telefonnummer 04488 / 56-5300 erreichbar. Aktuelle Informationen, Hinweise und Maßnahmen des Landkreises Ammerland werden auch auf der Website unter www.ammerland.de/coronavirus bereitgestellt.
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