Die Erleichterungen für den Einzelhandel im Rahmen der Corona-Beschränkungen wurden neu geregelt
lü | In der aktualisierten Verordnung sind Verkaufsstellen für Lebensmittel, Hygieneartikel, Zeitschriften und Tierbedarf weiterhin von der Schließung ausgenommen. „Die Ausnahme für die genannten Sparten gilt auch dann, wenn eine Verkaufsstelle weitere Sortimente anbietet, die bei ausschließlichem Verkauf von einer Schließung betroffen wären. Diese Sortimente dürfen neben den grundsätzlich erlaubten Sortimenten verkauft werden“, heißt es in der Verordnung.
Das Ordnungsamt des Landkreises Ammerland weist darauf hin, dass Eiscafés und Imbisse Speisen zum Verzehr nur nach Bestellung per Telefon oder E-Mail und unter Einhaltung der Abstandsregel von 1,50 Meter außer Haus verkaufen oder liefern dürfen. „Uns geht es darum, den Aufenthalt von Personen ausschließlich auf die Abholung von Speisen zu beschränken sowie Warteschlangen und größere Personenansammlungen auf jeden Fall zu vermeiden“, erklärt Ordnungsamtsleiter Gerd Bockhorst. Wer einen Außer-Haus-Verkauf anbietet ist verpflichtet, die Sicherheitsregelungen sicherzustellen. Neben dem Mindestabstand muss gewährleistet sein, dass nicht mehr als eine Person je zehn Quadratmetern im Raum ist.
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