Umfangreiche Hilfsprogramme der Förderinstitute KfW und NBank. Banken informieren über Fördermittel.
rr | Das Coronavirus gefährdet nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Wirtschaft. Die deutsche Politik und die KfW haben gemeinsam mit der Kreditwirtschaft in der letzten Woche daran gearbeitet, die Kreditversorgung der Wirtschaft sicherzustellen – von kleinen und mittleren Unternehmen bis hin zu großen Unternehmen. Ebenfalls haben sich alle Beteiligten dafür eingesetzt, dass auch sogenannte Solo-Selbstständige von den Hilfen profitieren müssen.
KfW-Hilfsprogramme
Ab sofort können Firmenkunden u.a. bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern Sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren. Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, können Mittel aus dem KfW-Unternehmerkredit beantragen, für Firmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, steht der ERP-Gründerkredit zur Verfügung.
NBank-Hilfsprogramme
Bei der NBank können Anträge auf Liquiditätshilfen für zwei Förderprogramme gestellt werden. Das Land stellt kurzfristig Kredite von bis zu 50.000 Euro pro Fall als Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung. Das Besondere dabei ist, dass diese Liquiditätshilfe direkt von der NBank vergeben wird und dafür keine Sicherheiten erbracht werden müssen.
Das Zuschussprogramm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ richtet sich an gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe in Betrieben mit bis zu 49 Beschäftigten. Diese Zielgruppe kann einen einmaligen Liquiditätszuschuss von bis zu 20.000 Euro beantragen. Dies gilt für Unternehmen, freiberuflich Tätige und Soloselbständige (auch Künstler und Kulturschaffende). Die Hilfen des Corona-Hilfeprogramms des Landes Niedersachsen stehen auch Start-ups zur Verfügung, wenn sie jünger als fünf Jahre sind. Voraussetzung ist im Kern ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine positive Einschätzung der weiteren Unternehmensentwicklung, auch wenn vor Ausbruch der Corona-Krise noch keine schwarzen Zahlen geschrieben wurden.
Für eine unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen bis maximal zehn Beschäftigten sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe, greift das Soforthilfeprogramm des Bundes. Es sieht eine Einmalzahlung von bis 9000 Euro für drei Monate bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten und eine Einmalzahlung von bis 15.000 Euro für drei Monate für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten vor.
Bürgschaften über die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB)
Das Land hat seinen Bürgschaftsrahmen auf drei Milliarden Euro erhöht. Die NBB (www.nbb-hannover.de) verbürgt Hausbankkredite für nahezu alle Branchen bis zu einer Größenordnung von 2,5 Millionen Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage. Auch für diese Bürgschaften sind die Hausbanken der erste Ansprechpartner.
Nähere Informationen über das Förderkreditprogramm der Bundesregierung sind auf den Kundenportalen der verschiedenen Banken dargestellt.
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