Handwerkskammer und DGB appellieren an Politik und Betriebe
rr | Auftragseinbrüche und eine weitgehende Einstellung des normalen Geschäftsablaufs führen in vielen Handwerksbetrieben zu Liquiditätsengpässen und wirtschaftlichen Nöten. Zahlreiche Unternehmen und deren Mitarbeiter sorgen sich um ihre wirtschaftliche Existenz. Die Handwerkskammer Oldenburg und der Deutsche Gewerkschaftsbund appellieren an Betriebsinhaber, möglichst auf die vorhandenen Instrumente zur Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen zurückzugreifen.
Der Präsident der Handwerkskammer, Eckhard Stein, und Stefan Cibis, Arbeitnehmer-Vizepräsident, setzen auf die Solidarität im Handwerk: „Wir bitten alle Inhaber von Handwerksbetrieben, die derzeit durch die Coronakrise in wirtschaftliche Not geraten: Vereinbaren Sie zunächst mit Ihren Beschäftigten eine Verkürzung der Arbeitszeit, bevor Sie zu Freistellungsmaßnahmen greifen. Nehmen Sie die neuen gesetzlichen Regelungen zur Gewährung des Kurzarbeitergeldes in Anspruch und vermeiden Sie so vorzeitige Entlassungen.“
Die Handwerkskammer setzt sich derzeit an vielen Stellen dafür ein, dass das Handwerk in den Fokus der politischen Unterstützung rückt. „Gerade kleine und mittlere Handwerksbetriebe sind eine Säule der deutschen Wirtschaft, tragen seit Jahren zur Beschäftigungssicherung, der Versorgung von Verbrauchern und der Ausbildung von Nachwuchskräften bei. In dieser historischen Ausnahmesituation dürfen diese Träger der deutschen Wirtschaft nun nicht im Regen stehen gelassen werden“, so die Kammer. Die Banken müssten in diesen Tagen dem Handwerk zur Seite stehen, indem sie möglichst bürokratiearme Unterstützung bieten und die Absicherung der Bürgschaftsbanken rasch und zuverlässig an das Handwerk weitergeben.
„In diesen schwierigen Zeiten für unsere Gesellschaft und vor allem für unsere Betriebe und deren Beschäftigten ist es wichtig, gemeinsam an einem Strang zu ziehen und eine Einheit zu bilden. Für wirtschaftlichen Erfolg nach der Coronakrise werden jetzt die Weichen gestellt. Aus diesem Grund bitte ich die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, gemeinsam mit der Agentur für Arbeit das Instrument des Kurzarbeitergeldes zu nutzen. Betrieben entstehen daraus seit der Gesetzesanpassung vom 1. März 2020 keinerlei Risiken und Kosten; die Regelung bietet jedoch die Möglichkeit, Fachkräfte an das Unternehmen zu binden. Mit Menschlichkeit und sozialer Verantwortung füreinander meistern wir gemeinsam diese historische Krise“, so DGB-Regionsgeschäftsführerin Dorothee Jürgensen.
Kontakt bei Rückfragen zur Nutzung des Kurzarbeitergelds: Handwerkskammer Oldenburg, Jan Frerichs, Tel. 0441 232-263; frerichs@hwk-oldenburg.de.
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