Portal AgrarJobBörse der Landwirtschaftskammern optimiert für Vermittlung von Saisonkräften – Interessierte können sich unkompliziert über Formular melden
rr | Die erheblichen Einschränkungen durch das Coronavirus betreffen immer stärker die Arbeit der landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen, zum Beispiel die Gemüse- und Beeren-Anbauer. Diese wissen zurzeit nicht, wie viele Saisonkräfte aus Osteuropa einreisen dürfen. Daher muss die ganze Branche sehr kurzfristig im Inland auf die Suche nach Erntehelfern gehen.
„Unser Portal AgrarJobBörse (AJB) kann Betriebe dabei unterstützen, Erntehelfer zu finden und bietet zugleich Arbeitswilligen die Gelegenheit, ihre Hilfe bei der Ernte anzubieten“, sagt Dr. Matthias Heyder, bei der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen Leiter des Fachbereichs Arbeitnehmerberatung, Weiterbildung.
Die AJB ist eine Plattform, auf der Interessen von Arbeitnehmern, Auszubildenden, Praktikanten und potenziellen Arbeitgebern aufeinandertreffen. Das Portal ist ein gemeinsames Projekt aller Landwirtschaftskammern und enthält Angebote und Gesuche aus ganz Deutschland.
„Neuester Baustein auf der Seite ist eine attraktive Möglichkeit zur Suche von Erntehelfern“, hebt Heyder hervor. Viele Arbeitskräfte könnten aufgrund von behördlichen Betriebsschließungen derzeit nicht arbeiten oder befänden sich bereits in Kurzarbeit; Studenten und Schüler könnten Unis und Schulen nicht besuchen. Eine kurzfristige Beschäftigung als Saisonarbeitskraft könne da eine willkommene Alternative sein. Menschen auf Jobsuche könnten auf www.agrarjobboerse.de sehr einfach über ein Formular ein Stellengesuch eintragen.
„Auch geflüchtete Menschen suchen häufig eine sinnvolle Beschäftigung“, nennt Heyder ein weiteres Beispiel. „Arbeitgeber können versuchen, Kontakte über ihre Gemeindevertreter herzustellen, um kurze Wege zu haben.“ Hilfestellung geben können hier auch die Willkommenslotsen der LWK.
Für potenzielle Erntehelfer sei es wichtig, ihre Zuverdienstmöglichkeiten zu prüfen, ergänzt LWK-Arbeitnehmerexperte Heyder. „Wenn sie Kurzarbeitergeld beziehen, kann die Agentur für Arbeit diesen Menschen in Kurzarbeit andere zumutbare Beschäftigungsangebote unterbreiten. Der Verdienst aus einem solchen Arbeitsverhältnis verringert die Höhe des Kurzarbeitergeldes entsprechend.“
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