Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, gelten ab sofort auch Beschränkungen für den Betrieb von Hotels, Gaststätten, Restaurants sowie Werkstätten und Tagesstätten für behinderte Menschen
rr | Das geht aus einer weiteren Allgemeinverfügung hervor, die der Landkreis Ammerland auf der Grundlage der Vorgaben des Landes Niedersachsen erlassen hat.
Betreibern von Beherbergungsstätten, Hotels, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen, von Ferienzimmern, von Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Für Restaurants, Speisegaststätten und Mensen besagt die Verfügung, dass sie für den Publikumsverkehr nur geöffnet werden dürfen, wenn durch Auflagen sichergestellt ist, dass das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus, etwa durch Reglementierung der Besucherzahl sowie durch Hygienemaßnahmen und Hygienehinweise, minimiert wird. Sie dürfen daher nur unter der Voraussetzung geöffnet werden, dass ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist und auch die Gäste zueinander einen ausreichenden Abstand halten. Die Öffnungszeiten sind auf frühestens 6 Uhr bis spätestens 18 Uhr beschränkt.
Die Ausweitung der Schutzmaßnahmen betrifft auch Werkstätten und Tagesstätten für behinderte Menschen sowie vergleichbare ambulante und teilstationäre Angebote der Eingliederungshilfe. Die Einrichtungen dürfen von den dort Beschäftigten und Betreuten nicht betreten werden. Die Einschränkungen gelten vorerst bis einschließlich Samstag, 18. April.
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