Wer es an Silvester buchstäblich krachen lassen möchte, sollte trotz ausgelassener Stimmung auf Mitmenschen, Tiere und Umwelt Rücksicht nehmen. Die Gemeinde Rastede weist vor diesem Hintergrund auf einige Regeln bei der Verwendung von Pyrotechnik hin.
rr | Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerks- und Knallkörpern nur am 31. Dezember sowie am 1. Januar gestattet. Von besonderer Bedeutung ist auch die Umgebung: In unmittelbarer Nähe (200 Meter) von Kirchen, Flüchtlingsunterkünften sowie Kinder- und Altenheimen ist das Zünden grundsätzlich verboten. Dasselbe gilt für besonders brandempfindliche Gebäude wie die in der Gemeinde Rastede relativ häufig vorkommenden Reetdach- und Fachwerkhäuser. Wer sich nicht daran hält, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern haftet auch für entstandene Schäden.
Ein weiterer Aspekt ist die Umweltbelastung, die durch das Abbrennen von Pyrotechnik entsteht. „Natur- und Klimaschutz gehörten mit Sicherheit zu den zentralen Themen dieses Jahres und werden uns weiter begleiten“, sagt Rastedes Bürgermeister Lars Krause. „Vor diesem Hintergrund kann ich nur jedem ans Herz legen, auf Raketen und Knaller zu verzichten“, so Krause weiter. Laut dem Umweltbundesamt erreicht die Feinstaub-Konzentration vielerorts an Neujahr ihren Höhepunkt. Hinzu kommt der Müll, der nach dem Zünden zurückbleibt. „Auch viele Tiere leiden unter der Tradition, das neue Jahr lautstark zu begrüßen“, ergänzt Krause. Was zahlreiche Tierhalter aus leidvoller Erfahrung wissen, ist manch anderem vielleicht gar nicht bewusst.
Trotzdem erfreuen sich Feuerwerkskörper großer Beliebtheit: Mehr als 100 Millionen Euro werden laut Städte- und Gemeindebund so in die Luft gejagt. Wer sich daran beteiligt, sollte im Umgang mit der Pyrotechnik unbedingt auch auf seine eigene Sicherheit achten. „Alle Rastederinnen und Rasteder, die nicht auf Knaller und Raketen verzichten möchten, bitte ich um große Vorsicht und Rücksicht, damit wir alle einen schönen Jahreswechsel feiern können“, so Krause abschließend.
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