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Anlieger zahlen nicht mehr für Straßenausbau

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat gestern die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen

Von Britta Lübbers

Glück für die Anwohner des Voßbarg, Pech für die Anlieger der Bachstraße: Sie profitieren nicht von der Aufhebung. Bereits im Mai sollte die Satzung fallen, der Finanz- und Wirtschaftsausschuss vertagte den Beschluss jedoch, weil nicht klar war, wie weit eine Rückstellung reichen kann. Die Verwaltung ließ daraufhin die Rechtslage von der Kommunalaufsicht des Landkreises Ammerland prüfen. Jetzt ist die Stellungnahme eingegangen. Darin heißt es, dass eine rückwirkende Aufhebung der Beitragspflicht nicht zulässig ist. „Es gibt keine Möglichkeit einer rückwirkenden Erstattung“, erklärte Sandra Ahlers vom Geschäftsbereich Bauen und Verkehr gegenüber dem Ausschuss.

Straßenausbaubeiträge sind umstritten, viele Kommunen verzichten inzwischen darauf, Anlieger für Straßensanierungen zur Kasse zu bitten. Im Landkreis Ammerland waren es zum Schluss nur noch die Gemeinden Edewecht und Rastede, die die vielfach kritisierten Beiträge erhoben hatten.

Auch in Rastede hatte ein Umdenken eingesetzt. Die Politik war sich einig, die Beiträge abschaffen zu wollen.

„Wir hatten uns ein anderes Ergebnis erhofft“, kommentierte Thorsten Bohmann (CDU) die Stellungnahme des Landkreises zur rückwirkenden Aufhebung. „Aber das Ergebnis ist eindeutig, dem müssen wir zustimmen.“

Horst Segebade (SPD) wies darauf hin, dass die Gemeinde zahlungspflichtigen Anliegern eine Streckung der Beiträge einräumt. Zugleich machte er darauf aufmerksam, dass bei der aktuellen Zinspolitik ein Zahlungsaufschub nicht unbedingt sinnvoll ist.

Positiv wertete der Ausschuss, dass die Unsicherheit für die Anwohner der Straße am Voßbarg aufgehoben ist. Sie werden definitiv nicht belastet.

Durch die Aufhebung der Satzung entgehen der Gemeinde hochgerechnet rund 90 000 Euro an Beitragseinnahmen im Jahr. „Dieses Geld muss anderweitig generiert oder durch Einsparungen ausgeglichen werden“, so die Verwaltung.