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Kippt die Straßenausbaubeitragssatzung?

Die Erneuerung der Schützenhofstraße war gestern Thema im Bauausschuss. Während der Sitzung, zu der zahlreiche Besucher gekommen waren, zeichnete sich ab, dass die Politik nicht zwingend daran festhalten will, Anlieger an den Kosten für einen Straßenausbau zu beteiligen.

Von Britta Lübbers

Die Schützenhofstraße wird zwischen Eichendorff- und Mühlenstraße auf einer Länge von 430 Metern ausgebaut. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 4,75 Metern, der Gehweg wird zwei Meter breit. Ein Regen- und ein Schmutzwasserkanal werden ebenfalls eingebaut, erläuterte Stephan Janssen vom Ingenieurbüro Börjes dem Ausschuss.

Der Ausbau ist notwendig, weil Fahrbahn und Gehweg erhebliche Schäden aufweisen und mit einem konventionellen Unterhaltungsaufwand nicht instandgesetzt werden können.

Das Büro Börjes hat zwei Varianten erarbeitet, bevorzugt aber klar die Variante 1. „Die 4,75 breite Fahrbahn und die zwei Meter breiten Nebenanlagen passen sich in die vorhandene Struktur ein“, sagte Stephan Janssen. Die Variante 2 sieht einen breiteren Querschnitt vor. Dies hätte aber zur Folge, dass nahezu von jedem Grundstück Grunderwerb nötig würde. Zur Umsetzung müsste die Gemeinde also kleinere Flächen der mit Hecken und Zäunen gestalteten Vorgärten kaufen. Damit würde erheblich in den Privatbereich der Anlieger eingegriffen, das möchte man vermeiden.

Den Kostenrahmen erläuterte Tabea Triebe vom Geschäftsbereich Bauen und Verkehr. Sie machte vorab darauf aufmerksam, dass die Straßenausbaubeitragssatzung für Rastede rechtskräftig sei und – so lange sie gilt – auch anzuwenden ist. Die Schützenhofstraße ist als Straße mit starkem innerörtlichem Verkehr eingestuft, gemäß der Satzung müssen Anlieger hier zwischen 30 und 60 Prozent der jeweiligen Kostenanteile tragen. Die Gesamtkosten für den zweiten Bauabschnitt belaufen sich auf knapp 975 000 Euro, davon sind ca. 520 000 Euro beitragsfähig. Von dieser Summe müssten die Anwohner 39 Prozent übernehmen, das wären rund 182 000 Euro. Die Kosten für den Regenwasser- und den Schmutzwasserkanal werden nicht auf die Bürger umgelegt.

„Eine normale Sanierung ist hier nicht machbar, wir brauchen den Ausbau“, sagte Lars Krause (SPD). Zugleich wies er auf den Antrag seiner Fraktion hin, die Straßenausbaueibeitragssatzung zu überprüfen. „Sie ist nicht mehr zu vertreten, da sie einzelne Anlieger finanziell überfordert.“

Auch Torsten Wilters (CDU) sprach sich für die Variante 1 aus. Die Beitragssatzung nannte er „nicht mehr ganz zeitgemäß“, wies aber auch auf mögliche neue Probleme hin. „Wenn wir die Satzung abschaffen und die Gelder eventuell über eine Erhöhung der Grundsteuer einwerben, dann muss man wissen, dass die Grundsteuern umlagefähig sind – der Mieter zahlt sie dem Hausbesitzer.“ Die Mieter könnten sich dann sagen: Immer auf die Kleinen, gab Wilters im Anschluss an die Sitzung zu bedenken.

Gerd Langhorst (Grüne) bezeichnete den Ausbau als richtig. Auch seine Fraktion möchte Möglichkeiten prüfen lassen, die Beiträge abzusenken bzw. ein gerechteres Modell zu entwickeln. Es sei schwer zu vermitteln, dass nur einige Bürger für etwas zahlten, das allen Bürgern nutze. „Wenn eine realistische Alternative gefunden wird, sind wir bereit, die Satzung abzuschaffen.“

Der Ausschuss beschloss den Straßenausbau einstimmig. Das Thema Straßenausbaubeitragssatzung soll von der Verwaltung aufbereitet und noch vor Ostern dem Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur Beratung vorgelegt werden.

Lesen Sie den ausführlichen Bericht in der nächsten rasteder rundschau.