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SPD und UWG wollen Straßenausbaubeiträge prüfen

Das Thema sorgte im vergangenen Jahr für heftige Diskussionen als klar wurde, dass sich die Anwohner des Voßbarg mit teils erheblichen Summen an der Sanierung der kaputten Straße beteiligen sollen. Jetzt will die Gruppe SPD/UWG die Satzung umfassend diskutieren. Auch eine Abschaffung ist kein Tabu.

Von Britta Lübbers

Aus der FDP hatte es bereits Stimmen gegeben, den Aderlass für die Anwohner maroder Straßen in Rastede ganz abzuschaffen. In vielen Kommunen ist dies geschehen, hier werden Straßensanierungen aus anderen Töpfen finanziert. Nun stellen auch die SPD und die UWG die umstrittene Satzung auf den Prüfstand und fordern die Verwaltung auf, „das Thema Straßenausbaubeitragssatzung in Rastede umfassend vorzustellen“ und dabei auf die verschiedenen Finanzierungsmodelle und deren Folgen einzugehen. Auch die Abschaffung der Gebühr sei zu berücksichtigen.

„Die Erhebung der Straßenausbaubeiträge führt immer wieder zu Unmut bei den Anliegern. Die Kosten des Ausbaus bzw. der Sanierung werden anteilig von der Gemeinde und von den Anliegern getragen. Die Anlieger haben dabei in der Regel den höheren Anteil zu übernehmen. Gerade vor dem Hintergrund gestiegener Ausbaukosten kann es hier zu erheblichen Einmalzahlungen im vierstelligen Bereich kommen“, schreiben Rüdiger Kramer (SPD) und Theo Meyer (UWG) in ihrer Antragsbegründung.

Da lediglich die Anlieger von Gemeindestraßen beitragspflichtig sind und Anwohner von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen bei Ausbau und Reparaturen nicht zahlen müssen, werde die Abgabe „oft durchaus als ungerecht empfunden“, so die Antragsteller.

Sie verweisen auf das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG), das die Möglichkeit der Finanzierung durch die Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge zulässt. Der Rat der Gemeinde Zetel habe hiervon Gebrauch gemacht und im Dezember eine entsprechende Satzung erlassen.

„Dies könnte durchaus auch für Rastede eine Finanzierungsmöglichkeit sein. Es werden von den Bürgerinnen und Bürgern wiederkehrende geringe Beträge erhoben, die dann zweckgebunden für den Straßenausbau herangezogen werden. Die hohen Einmalzahlungen entfallen. Dabei sollte aber auch eine Verschonungsregelung für Anlieger, die bereits Erschließungsbeiträge bezahlt haben, Berücksichtigung finden.“

Inwieweit sich ein solches Verfahren für die Gemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger rechnet und ob noch andere Finanzierungswege in Frage kommen, das soll laut SPD/UWG-Antrag die Verwaltung ermitteln und das Ergebnis den Gremien vorstellen. „Erst danach kann eine Entscheidung getroffen werden“, unterstreichen Kramer und Meyer.