Vertreterinnen der regionalen Landfrauenvereine diskutierten im Gasthof Rabe in Wiefelstede mit Referentin Meike Stühmeyer-Freese über Lohnungleichheit und Altersarmut. Hundert Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland heißt die Bilanz zum Internationalen Frauentag am 8. März auch in diesem Jahr: Es ist noch einiges zu tun.
Von Anna Papenroth
Inge Hayen, Bezirksvorsitzende für die Region Oldenburg, hatte mit der Equal-Pay-Beraterin Meike Stühmeyer-Freese eine Referentin eingeladen, die in ihrem Vortrag auf die Lohnkluft zwischen Männern und Frauen und die damit einhergehende Altersarmut einging.
In diesem Jahr blicken die Frauen in Deutschland auf 100 Jahre Frauenwahlrecht zurück. 1949 wurde im Grundgesetz die Aufnahme des Satzes: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ als Meilenstein deutscher Geschichte gefeiert. „Und dann passierte in dieser Hinsicht wirklich lange Zeit nichts“, führte die Referentin aus. Bis 1962 durften Frauen kein eigenes Bankkonto haben, bis 1977 war es ihnen nicht gestattet, ohne die Einwilligung ihres Vaters oder Ehemanns einen Beruf auszuüben. Viele mutige Frauen haben sich immer wieder gegen diese Ungleichheit engagiert. Junge Frauen von heute könnten es gar nicht glauben, erklärte Stühmeyer-Freese. „Wie benachteiligt? In der Schule und an der Universität haben sie nichts von fehlender Gleichberechtigung bemerkt. Im Gegenteil, meist hatten sie die Nase vorn.“ Seit Jahren machen mehr Mädchen als Jungen ihr Abitur und haben zum Teil bessere Abschlüsse. Dass aber bereits 25- bis 34-jährige Frauen in ihren Berufen durchschnittlich elf Prozent weniger Lohn bzw. Gehalt erhalten, sei vielen gar nicht bewusst. Bis Mitte 30 würden sie dann von der Realität eingeholt. „Bei gleicher Arbeit klappt oftmals die Aufteilung im Haushalt nicht. Wenn die Frau dann ein Kind bekommt, entscheidet sie sich häufig für Teilzeitarbeit.“
Die interessierten Gäste diskutierten rege und sprachen sich u.a für eine bessere Aufteilung der Arbeiten im Haushalt und in der Kinderbetreuung aus. Die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen sei nicht nur ein Gebot der Fairness, sondern zudem eine wirtschaftliche Notwendigkeit, befand die Runde. „Das neue Unterhaltsrecht fordert sowohl von Männern als auch von Frauen, dass sie ihren Lebensunterhalt nach einer Trennung selbst erwirtschaften können“, sagte Meike Stühmeyer-Freese. Jede fünfte Frau sei heute Familienernährerin, somit seien auch Kinder von einer angemessenen Bezahlung der Mutter abhängig.
Das Statistische Bundesamt hat für das Jahr 2016 folgende Bruttostundenlöhne errechnet: Frauen 16,26, Männer 20,71 Euro, das ist ein Unterschied von ca. 22 Prozent. Ein lebenslanger Niedriglohn, der sich durch die gesamte Erwerbstätigkeit zieht, bedeutet auch im Rentenalter eine deutlich geringere Rente, als sie der Mann erhält.
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