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Vielfalt in den Räten beibehalten

Die SPD/CDU-Regierungskoalition in Hannover will die Mindestgröße für Fraktionen in den kommunalen Vertretungen heraufsetzen. Dagegen wehren sich Grüne, FDP/FFR, UWG und Linke im Rasteder Gemeinderat.

Von Britta Lübbers

Die Änderung hat es in sich. „Die Mindestgröße der Fraktionen in den kommunalen Vertretungen soll im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz auf drei festgesetzt werden“, heißt es im Koalitionsvertrag. Bisher konnten sich zwei oder mehr Abgeordnete zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen. Die Grünen im Landtag protestierten bereits scharf und bezeichneten die Neuregelung als „Anschlag auf die Demokratie“. Wenn künftig drei statt zwei gewählte Parteienvertreter die Mindestgröße einer Fraktion in Stadt, Gemeinde und Landkreis darstellen, müssten kleinere Parteien um ihr Stimmrecht in den Ausschüssen fürchten. Denn das wird erst ab Fraktionsgröße gewährt. Auch würde ihr Recht auf Auskunft und Akteneinsicht beschnitten.

Wäre das Gesetz bereits vor der Kommunalwahl 2017 wirksam gewesen, wären in Rastede die Gruppe FDP/FFR und die UWG betroffen. Sie haben jeweils zwei Mitglieder. Silke Köhler (Linke) ist fraktionsloses Ratsmitglied.

Obwohl die Grünen in Rastede nicht Gefahr laufen, ihren Fraktionsstatus zu verlieren, haben sie die Resolution mit dem Titel „Vielfältige Demokratie in niedersächsischen Räten beibehalten“ maßgeblich mitverfasst. „Der Rat der Gemeinde Rastede fordert die Landesregierung und die sie tragenden Parteien SPD und CDU auf, diese Pläne fallenzulassen und die Niedersächsische Kommunalverfassung in diesem Punkt auch in Zukunft nicht zu verändern“, so der Wortlaut der Entschließung, die auf der Ratssitzung am 13. März beraten und verabschiedet werden soll. Die Unterzeichner plädieren dafür, die bisherige Regelung beizubehalten.

„Demokratie lebt von vielfältiger Beteiligung. Das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement als das tragende und unverzichtbare Element der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland würde durch eine Erhöhung der Mindestfraktionsgröße an Attraktivität verlieren und für die kleineren politischen Gruppierungen eine Zunahme der ohnehin schon vorhandenen Personalprobleme zur Folge haben“, heißt es in der Begründung.

Lesen Sie den ausführlichen Bericht in der nächsten rasteder rundschau.