In Kleibrok soll ein Kuhstall mit knapp 600 Tieren errichtet werden. Die Bürgerinitiative „Kuhdorf, nein danke!“ hatte dagegen geklagt. Am Mittwoch wies das Verwaltungsgericht Oldenburg die Klage zurück.
Von Britta Lübbers
Obwohl die mündliche Verhandlung auf Bitten der Bürgerinitiative in den großen Sitzungssaal des Oberlandesgerichts verlegt worden war, fanden auch dort nicht alle Besucher Platz. Mehr als 60 Bürgerinnen und Bürger aus Rastede und Umgebung verfolgten die Verhandlung. Als der Vorsitzende Richter Manfred Braatz das Urteil verkündete, rumorte es. Mit dieser klaren Entscheidung hatten die meisten Kuhstall-Gegner wohl nicht gerechnet.
Das Verfahren setzt – so sieht es zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus – einen Schlusspunkt unter eine seit vier Jahren schwelende Auseinandersetzung. Sie begann im Sommer 2013, als bekannt wurde, dass der Wahnbeker Christian Meyer-Hullmann einen Kuhstall für 918 Tiere bauen wollte. Der Landwirt gab an, er wolle in eine moderne Milchviehhaltung investieren und seinen Betrieb zukunftsfähig machen. Nach großem Protest zog Meyer-Hullmann seinen Bauantrag zurück. Nun wollte er eine Anlage für 592 Tiere errichten. Doch die Bürgerinitiative forcierte ihren Widerstand. Die Mitglieder fordern eine artgerechte Tierhaltung und sorgen sich um den Schutz von Trinkwasser und Luft. In ihrer Klage wiesen sie zudem auf – aus ihrer Sicht – gravierende Verfahrensfehler hin.
Das Gericht war anderer Ansicht. Die Grenzwerte für den Ausstoß von Gerüchen, Lärm und Staub würden nicht überschritten, bilanzierte Richter Braatz. Verfahrensfehler sah er nicht.
„Klar, wir sind enttäuscht“, erklärt auf Nachfrage Dr. Thomas Neumann, einer der drei Kläger und Sprecher der Bürgerinitiative, und verweist auf wissenschaftliche Gutachten, in denen multiresistente Keime aus Massentierhaltung noch in einem Umkreis von 1000 Metern nachgewiesen wurden. „Aus unserer Sicht ist die Klage berechtigt.“ Aber juristisch würden Bürgerinteressen weniger stark gewichtet als die Belange von Wirtschaftsunternehmen. Trotz der Niederlage vor Gericht sei es richtig gewesen, sich gegen das Vorhaben zu wehren und den Fokus auf die Gefahren für Umwelt und Natur zu legen.
Ob die Bürgerinitiative Berufung einlegt, ist noch offen. „Wir warten das schriftliche Urteil ab, lassen uns juristisch beraten und dann entscheiden wir“, so Neumann.
Einen kleinen Erfolg habe die Verhandlung aber doch gebracht, fügt er noch hinzu. Eigentlich sollte er gar nicht klageberechtigt sein, da er außerhalb des vom Landkreis Ammerland definierten 600-Meter-Radius zur Anlage wohnt. „Diesem Argument ist das Gericht nicht gefolgt, was zeigt, dass der Radius willkürlich festgelegt wurde“, bilanziert er.
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