Der Landkreis Ammerland informiert: BAföG-Leistungen für Schülerinnen und Schüler werden als Zuschüsse gezahlt und müssen nicht zurückgezahlt werden
rr | Wer Anspruch auf Schüler-BAföG hat, sollte spätestens bis zum 31. August den Antrag stellen, damit eventuelle Ansprüche nicht verloren gehen. Darauf weist der Landkreis Ammerland hin. Auch wer eine zweijährige Berufsfachschule (z. B. Sozialpädagogische Assistenz oder Pflegeassistenz) besucht, kann einen Zuschuss nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Dies gilt ebenfalls für Schülerinnen und Schüler, die die Klasse 12 einer Fachoberschule (mit vorheriger abgeschlossener Berufsausbildung) oder eine mehrjährige Fachschule (z.B. zur Erzieherin oder zum Techniker) besuchen und dadurch einen Berufsabschluss bzw. eine höhere Qualifikation erreichen können.
„Spätestens am 31. August 2017 sollte der Antrag beim Landkreis bzw. der jeweiligen Gemeindeverwaltung vorliegen“, sagt Hansgerd Hempen, zuständiger Mitarbeiter für Ausbildungsförderung im Amt für besondere soziale Leistungen beim Landkreis Ammerland, denn: „Leistungen dürfen immer erst ab dem Antragsmonat gewährt werden.“
Auskünfte zu den Voraussetzungen der Leistungsgewährung und zur Antragstellung beantworten Hansgerd Hempen (Tel. 04488 / 561460) und Silke Jelten (Tel. 04488 / 561450). Weitere Informationen können auch im Internet abgerufen werden: http://www.ammerland.de/ausbildungsfoerderung.php. und www.bafög.de.
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