Arbeitskreis spricht über Möglichkeiten der Förderung von Gebäudesanierungen im Sinne der Dorferneuerung
Von Kathrin Janout
Mit der Siedlungs- und Gebäudestruktur im Dorferneuerungsgebiet beschäftigte sich kürzlich der Arbeitskreis Dorferneuerung bei seiner neunten Sitzung im Dorfgemeinschaftshaus in Bekhausen. Im Zuge dessen erhielten die Mitglieder Informationen über die Möglichkeiten der Förderung von privaten Maßnahmen. Vertreter des Rasteder Planungsbüros Diekmann & Mosebach und des Amts für regionale Landesentwicklung wiesen darauf hin, dass private Vorhaben an Gebäuden und Außenanlagen (z.B. Wohn-, Wirtschaftsgebäude, Außenanlagen, Obstwiesen) gefördert werden, wenn sie einem öffentlichen Interesse im Sinne der Dorferneuerung dienten. Auch Maßnahmen an ortsbildprägenden Gebäuden oder zur Erhaltung und Sanierung landwirtschaftlicher Gebäude werden bezuschusst.
Ziel der Förderung sei es, die zusätzlichen Kosten, die durch Sanierungsmaßnahmen im Sinne der Dorferneuerung auftreten, durch diese Förderung aufzufangen. Vorschriften bezüglich Baukörper, Fassaden, Dachausbauten und Dachformen, Fenster und Türen, Einfriedungen oder Zufahrten müssen dabei beachtet werden, ebenso wie Empfehlungen zur Gestaltung von Gärten und Hofräumen mit einheimischen Gehölzen, Stauden und Blumensorten.
In der nächsten Sitzung des Arbeitskreises am Mittwoch, 2. Dezember, geht es um die landwirtschaftliche Struktur im Dorferneuerungsgebiet. Der Ort wird noch bekanntgegeben.
Diesen Artikel drucken