Nachdem die verordnete Stunde Mehrarbeit für Gymnasiallehrer per Gerichtsentscheid als nicht zulässig erklärt wurde, wird das Rasteder Kollegium erneut über den Beschluss zur Streichung der Klassenfahrten beraten
Von Kathrin Janout
Große Neuigkeiten: Das Lüneburger Oberverwaltungsgericht hat die angeordnete Stunde Mehrarbeit für Gymnasiallehrer als verfassungswidrig erklärt. Seit August 2014 mussten die Lehrer statt 23,5 nun 24,5 Stunden arbeiten. Doch dies verstoße gegen die Fürsorgepflicht, die das Land gegenüber seinen Beamten habe, urteilten die Richter. Außerdem stimme die Regelung nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz überein, da die Mehrarbeit nur für Gymnasiallehrer gelten sollte.
Wie an vielen anderen Schulen hatten auch die Lehrer an der KGS Rastede gegen den Beschluss der Landesregierung protestiert, boykottierten fortan die Klassenfahrten und brachten damit Eltern und Schüler gegen sich auf. Doch nun könnte sich das Blatt vielleicht wenden.
„Ich habe das Urteil aus Lüneburg mit Freude zur Kenntnis genommen“, sagte KGS-Schulleiter Gerd Kip am Vormittag auf Nachfrage der rasteder rundschau. Vor allem inhaltlich, in Bezug auf Gleichbehandlung und Fürsorgepflicht. Er gehe davon aus, optimistisch sein zu können, dass dieses Urteil so auch eintrete. Vorerst müsse man aber abwarten, wie die Landesregierung die Änderung umzusetzen gedenke. Schließlich ergebe sich nun ein Fehlen von Lehrerstunden, so Kip. Außerdem bleibe die Frage, was mit den Stunden geschehe, die ein Jahr lang zu viel gearbeitet wurden. Beamtenrechtlich müssten die Lehrer die Stunden bis zu den Sommerferien weiterhin geben. „Zum kommenden Schuljahr wird man sehen, wie es geregelt wird.“
Doch was passiert denn nun mit den Klassenfahrten? „Die Budgets lassen Klassenfahrten im gewohnten Umfang gar nicht mehr zu“, betonte Kip zuerst. Man werde sich aber sicherlich bald mit dem Kollegium zusammensetzen und den Beschluss zur Streichung der Klassenfahrten erneut besprechen. „Ich glaube aber, vorsichtig optimistisch sein zu dürfen, weil in dieser Stunde Mehrarbeit ja die Kernforderung bestand“, erklärte der Schulleiter. Außerdem sei die Frage der Nichtgewährung der Altersermäßigung als nicht zulässig geklärt, das müsse man also zähneknirschend hinnehmen.
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