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Betretene Gesichter: Nach der Meldung über Schadstoffbelastung im Kindergarten Wahnbek müssen Kindergartenleitung, Trägerverein und Gemeinde nun gemeinsam über die Sanierung des Altbaus beraten
Foto: Janout


Schadstoffbelastung im Altbau
Kindergarten Wahnbek plant aufwendige Sanierung
Von Kathrin Janout

Wahnbek. Die Nachricht kam völlig unerwartet: Im Rahmen einer freiwilligen und vorsorglichen Untersuchung im Kindergarten Wahnbek stellte das Chemische Untersuchungsamt Emden kürzlich Schadstoffbelastungen fest. Holzverkleidungen und Raumluft im Altbau der Einrichtung enthalten nachweisbar das Fungizid PCP und das Insektizid Lindan, Stoffe, die zur Bauzeit Ende der 1960er Jahre in Holzschutzmitteln verwendet wurden, mittlerweile aber verboten sind. Das Einatmen der giftigen Substanzen über die Raumluft kann Kopfschmerzen, Augenreizungen und Übelkeit hervorrufen.

 

Bis jetzt seien aber keine Beschwerden aufgetreten. „Nach dem ersten Schrecken müssen wir nun das weitere Vorgehen planen“, so Kindergartenleiterin Monika Schütte-Tamminga. Nach der Beurteilung der Messergebnisse durch das zuständige Gesundheitsamt Westerstede bestehe zwar keine akute Gefährdung, aber Handlungsbedarf. Der Altbau müsse zeitnah saniert werden. Im Zuge dessen werde die eigentlich für das kommende Jahr  geplante Dacherneuerung vorgezogen und bereits in diesem Sommer in Angriff genommen. Die Schließzeit in den Sommerferien reiche hierfür jedoch nicht aus, erklärt Schütte-Tamminga: „Wir werden ausziehen müssen.“ Wo die mehr als hundert Kinder mit ihren Betreuerinnen in dieser Zeit untergebracht werden, stehe noch nicht fest. „Die Organisation in solch einem engen Zeitfenster ist eine Herausforderung“, meint auch Caroline Feldmann, Vorsitzende des kindergarten-Trägervereins, Diakonisches Werk Wahnbek. Trägerverein, Kindergartenleitung und Gemeinde müssten nun gemeinsam eine Lösung finden. „Das wichtigste ist aber, dass für die Kinder keine Gefährdung besteht“, betonen alle Beteiligten und verlassen sich diesbezüglich auf die Einschätzung des Gesundheitsamts.

   
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Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Sport inspizierten die im Nutzungsgutachten Palaisgarten ausgewiesenen schützenswerten Areale Foto: Harms


Nutzungskonzept für den Palaisgarten Rastede vorgestellt
Bestimmte Flächen für Veranstaltungen tabu
Von Uwe Harms

Einzelne für Veranstaltungen genutzte Flächen des Palaisgarten in Rastede sind zukünftig von einer Nutzung ausgeschlossen, um mögliche Schäden an diesem Gartendenkmal abzuwenden. Dies geht aus einem von der Gemeinde Rastede auf Anforderung des Landkreises Ammerland in Auftrag gegebenen Nutzungskonzepts für den Palaisgarten hervor, das kürzlich im Ausschuss für Kultur und Sport vorgestellt wurde. Dieses von einem Fachbüro erarbeitete

 

Nutzungskonzept gibt insbesondere Aufschluss über die denkmalverträgliche Nutzung von Veranstaltungen im Palaisgarten und eröffnet darüber hinaus dem jeweiligen Besitzer auch die Möglichkeit, die Pflege des Palaisgartens zielgerichtet vornehmen zu können. Da der Palaisgarten unter Denkmalschutz steht, ist grundsätzlich für Veranstaltungen als auch für beabsichtigte intensive Pflegemaßnahmen eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich. Die unterschiedliche Struktur der Veranstaltungen einerseits aber auch fehlende Kenntnisse im Zusammenhang mit der Nutzung potenziell geeigneter Flächen andererseits hat letztlich die Denkmalschutzbehörde dazu bewogen, ein Nutzungskonzept einzufordern, das Aufschluss darüber geben soll, welche Teile des Palaisgartens für Veranstaltungen geeignet sind, bzw. welche dafür nicht genutzt werden sollten.

Der Palaisgarten ist als Gartendenkmal wesentlicher Bestandteil der Rasteder Parklandschaft. Ähnlich wie der historische Schlosspark zieht er zahlreiche Besucher an, die diese Anlage als solche erleben möchten. Aber auch Nutzergruppen schätzen den Park als Kulisse für Veranstaltungen. So wurde der Palaisgarten in den vergangenen Jahren häufig bei Großveranstaltungen intensiv genutzt. Neben kulturellen Veranstaltungen waren dies kommerzielle Veranstaltungen wie beispielsweise die Landpartie gerade in jüngster Vergangenheit, stets mit hoher Bodenbelastung als Folge. In dem Nutzungskonzept wird u.a. aufgezeigt, welche Veranstaltungen an unterschiedlichen Orten unter Berücksichtigung bestimmter Aspekte möglich und welche Auflagen dabei einzuhalten sind. Zu den Flächen, die für Veranstaltungen grundsätzlich nicht in Frage kommen sollten, gehört das bisher von der Landpartie genutzte Grünflächenareal zwischen dem Palais und der Oldenburger Straße. Dennoch sei eine Vielzahl von Nutzungen im Palaisgarten bei Beachtung vorgegebener Rahmenbedingungen möglich, ohne das Gartendenkmal dabei zu schädigen, betonen die Gutachter.

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